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Mieterhöhungen

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Mieterhöhungen

Zweck der Funktion

Die Mieterhöhungsfunktion ist eine strukturierte Prüfhilfe für Auswahl, Berechnung, Begründung und Dokumentation. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung und gibt keine automatische Freigabe für ein Schreiben.

Vor dem Start

Prüfe vor der Erfassung:

  • richtiges Mietverhältnis, richtige Einheit und richtiger Mandant
  • aktuelle Nettokaltmiete und Wohnfläche
  • Datum der letzten Mietänderung
  • gewählte Erhöhungsart und passende Begründung
  • örtliche Vergleichsmiete oder andere Begründungsunterlage
  • mögliche Kappungsgrenze und regionale Besonderheiten

Sicherer Ablauf

  1. Mietverhältnis suchen und die Vertragsdaten öffnen.
  2. Erhöhungsart auswählen.
  3. Wirksamkeitsdatum setzen und die zeitlichen Voraussetzungen prüfen.
  4. Begründung und Vergleichswerte dokumentieren.
  5. Neue Miete als Betrag, Prozentsatz oder Quadratmeterwert erfassen.
  6. Alte und neue Miete sowie die Veränderung kontrollieren.
  7. Entwurf speichern, fachlich prüfen und erst danach ein Schreiben erzeugen.

Wichtige Grenzen

Eine pauschale Prozentgrenze reicht nicht als Entscheidung. Je nach Fall müssen insbesondere unveränderte Mietzeit, Begründung, Textform, Kappungsgrenze und örtliche Regelungen berücksichtigt werden. Die Anzeige „Prüfhilfe“ bedeutet ausdrücklich nicht „rechtlich freigegeben“.

Abschlusskriterien

Der Entwurf ist prüfbar, wenn Mietverhältnis, Ausgangsmiete, Wirksamkeitsdatum, Erhöhungsart, Begründung und neue Miete nachvollziehbar dokumentiert sind. Vor dem Versand muss eine fachkundige Person die Voraussetzungen und das fertige Schreiben prüfen.

Typische Fehler

  • falsches Mietverhältnis ausgewählt
  • Wirksamkeitsdatum zu früh gesetzt
  • Vergleichsmiete oder Begründungsnachweis fehlt
  • Prozentwert wirkt plausibel, überschreitet aber die zulässige Grenze
  • Entwurf wird mit rechtlicher Freigabe verwechselt

Weiterführend

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